Im Rahmen eines Sonderprogrammes des Landkreises Eichstätt werden seit Jahren Dächer von Jurahäusern gefördert, wenn folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Das betroffene Objekt muß in der Denkmalliste eingetragen sein oder in einem Ensemblebereich liegen.
  • Ein Legschieferdach muss entweder vorhanden oder vorhanden gewesen sein.
  • Das Objekt muss vom Landesamt für Denkmalpflege (LFD) befürwortet werden.

Für Fragen hinsichtlich Förderungswürdigkeit können Informationen eingeholt werden: 
Für den Landkreis im Landratsamt Eichstätt, Frau Stadler, Telefonnummer 08421 - 70296 
Für die Stadt Eichstätt bei der Stadtverwaltung, H. Spreng, Telefonnummer 08421-6001-196