Für das Jurahaus Hofmühlstr. 6 konnten die Eigentümer vor Gericht eine Abbruchgenehmigung erstreiten. Das Jurahaus von 1720 ist in relativ gutem Zustand. Es wurde 2012 in die Denkmalliste nachgetragen, gegen den Willen der Besitzer. Architekturstudenten der FH München haben auf Initiative des Jurahausvereins 2013 im Rahmen eines studentischen Projekts das Haus aufgemessen als Basis eines Sanierungskonzepts. Wenigstens als Dokumentation veröffentlichen wir hier die Aufmaßpläne und Dokumentationen der Studentinnen und Studenten, die uns der Dozent Reinhold Winkler freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat. Herr Winkler legt Wert auf die Aussage, „dass wir dankbar dafür sind, dass das Gebäude für unsere Übungszwecke zur Verfügung gestellt wurde und wir bei der Durchführung unserer Arbeiten vielfältige Unterstützung erfahren haben“. Die Aufmaße hätten die Grundlage für ein Sanierungskonzept sein können. Immer wieder gab es Kaufinteressenten. Eine Führung bei unseren „Tagen der offenen Jurahäuser“ 2013 durch das Haus fand zahlreiche Besucher. Wir haben den Eigentümern mehrfach unsere Unterstützung angeboten, sind aber auf wenig Resonanz gestoßen. Dass im Herbst 2015 ein Bauträger Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses gestellt hat, zeigt, worum es den Eigentümern ging: aus dem Grundstück das maximal Mögliche herauszuholen. Die Entscheidung des Gerichts ist uns völlig unverständlich. Ebenso wenig verstehen wir, warum weder das Landesamt für Denkmalpflege noch die Stadt Eichstätt gegen das Urteil Berufung eingelegt haben. Das Landesamt hat die Eintragung in die Denkmalliste ja aus gutem Grund vorgenommen und die städtebau-, sozial- und baugeschichtliche Bedeutung des Denkmals betont. Die dendrochronologischen Untersuchungen am Fachwerk ließen sich bis ins Jahr 1720 datieren. Das Landesamt für Denkmalpflege äußerte sich wie folgt: „Trotz des schlechten Zustandes „durch lange Vernachlässigung“ ist das Haus „einer der letzten Vertreter der ursprünglich vorstädtischen Bebauung am Fuße des Burgbergs“ und „darüber hinaus ein Zeugnis der barocken Baukultur in Eichstätt“. Zudem käme dem Gebäude „ein hoher Stellenwert innerhalb der Altmühl-Jura-Hauslandschaft“ zu.“ Wenn man den Schutz der Jurahäuser ernst nimmt, der in zahlreichen Reden immer wieder betont wird, muss man auch Flagge zeigen. Die Stadt ließ im Herbst 2015 lediglich den Bau eines Zweifamilienhauses zu. Ob das für den Bauträger noch rentabel ist? Oder ist der Erhalt sinnvoller? Das charaktervolle Jurahaus ist ja eher ein Verkaufsargument als ein –hemmnis, zumal bei der Instandsetzung steuerliche Abschreibungen winken - so hofften wir zunächst. Ende November 2015 hat die Stadt dem Haus dann den Todesstoß versetzt: Sie genehmigte nun doch ein Sechsfamilienhaus, nachdem bereits kurz nach dem Eintrag in die Denkmalliste der Stadtbaumeister von „tiefen Gesprächen“ mit einem Investor berichtete, der das Haus abbrechen wollte. Der Abbruch ist ein gewaltiger und sinnloser Verlust für die einmalige Hauslandschaft der Jurahäuser und die Stadtgeschichte. |
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Aufmaße Planmontagen [zip]
Berichte zu den Aufmaßen [zip]
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