VOR BEGINN DER MASSNAHME: 
Laufzettel für die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen und Umbauten an einem BAUDENKMAL 

Hinweis: 
Vor Durchführung jedes Vorhabens empfiehlt sich ein Beratungstermin mit dem zuständigen Referenten des Landesamts für Denkmalpflege. Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes der kreisfreien Stadt oder der Großen Kreisstadt für den nächsten dort vorgesehenen Behördensprechtag zu denkmalpflegerischen Fragen. 

I. Rechtliche Voraussetzungen: 
Erforderlicher Bescheid 

1. Baugenehmigung (gebührenpflichtig) 
Notwendig grundsätzlich bei allen Vorhaben zur Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, zum Abbruch oder zur Beseitigung baulicher Anlagen an Baudenkmälem (z.B. Fassadenänderungen, Änderungen an Dächern, Grundrißänderungen, Durchbrüche, Änderungen der Außenanlagen).Auch erforderlich für sonst genehmigungsfreie Änderungsvorhaben (z.B. Anbringen von Antennen und Sonnenkollektoren, Fassadenverkleidungen, liegenden Dachfenstem, Änderungen von Fenstem und Türen; Änderung des Außenputzes). 

zu beantragen bei 
Bauamt des Landratsamts, der kreisfreien Stadt oder der Großen Kreisstadt 

notwendige Unterlagen: 
Antragsformular, Lageplan, Eingabepläne, Baubeschreibung, Berechnung des umbauten Raumes, evtl. Nachweis von Standsicherheit, Wärme- und Schallschutz, Grundstücksentwässerung, Wasserversorgung, Zustimmung der Grundstücksnachbarn (Vorlage durch Bauvorlageberechtigten) 

oder 

2. Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis (gebührenfrei) 
für alle sonstigen nicht baugenehmigungspflichtigen Vorhaben an Baudenkmälern [insbesondere Instandsetzungs - und Unterhaltungsarbeiten wie Streichen der Fassade, Erneuerung von Installationen, Elektroarbeiten usw.) 

zu beantragen bei 
Untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamts, der kreisfreien Stadt oder der Großen Kreisstadt 

notwendige Unterlagen: 
Zusammenstellung der vorgesehenen Arbeiten, evtl. Foto des jetzigen Bauzustandes 

II. Förderung aus staatlichen Denkmalplegemitteln: 
Erforderlicher Bescheid: 

1. Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn 
Rechtlich erforderlich, wenn vor Entscheidung über einen Zuschußantrag mit der Maßnahme begonnen werden soll. 

zu beantragen bei: 
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Postfach 100203, 8000 München 1 

notwendige Unterlagen: 
Zuschußantrag muß gestellt sein (vgl.unter 2) 

2. Bewilligungsbescheid 
Achtung: Gültigkeit ist auf Bewilligungszeitraum begrenzt, als Anlagen beigefügte Nebenbestimmungen sind zu beachten. 

zu beantragen bei 
Einreichung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landesamtes der kreisfreien Stadt oder Großen Kreisstadt. Von dieser Weiterleitung nach Vorprüfung an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege. 

notwendige Unterlagen 
Antrag (rosa Formblatt) auf Gewährung von Zuwendungen für die Erhaltung und Sicherung von Kunst- und Geschichtsdenkmälern, Kostenvoranschläge, Baugenehmigung bzw. Erlaubnisbescheid, evtl. Foto des jetzigen Bauzustandes 

III. Inanspruchnahme sonstiger Förderprogramme: 
Staatliche Denkmalpflegemittel sind grundsätzlich kumulierbar mit anderen Förderprogrammen denkmalpflegerischer und nicht denkmalpflegerischer Zielsetzung. Die insoweit maßgeblichen Antragsformulare und Informationsunterlagen müssen bei den jeweiligen Verwaltungsstellen angefordert werden. 

In Betracht kommen insbesondere: 
1. Förderprogramme denkmalpflegerischer Zielsetzung

  • der Gemeinde
  • des Landkreises
  • des Bezirk


2. Sonstige Förderprogramme wie z.B.

  • Städtebauförderung
  • Dorferneuerung
  • Wohnungsmodernisierung
  • Sozialer Wohnungsbau
  • Flurbereinigung
  • Weide-/Alm- und Alpwirtschaft


Hinweis: 
Bei besonders aufwendigen und umfangreichen Instandsetzungs-, Instandhaltungs- sowie Schutzmaßnahmen an Baudenkmälern von herausragender denkmalpflegerischer Bedeutung, deren Kosten den Eigentümern nicht zugemutet werden können, kommt auch die Inanspruchnahme des vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst verwalteten Entschädigungsfonds in Betracht. Insoweit bitte Rücksprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem zuständigen Referenten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, da die für dieses Verfahren erforderlichen Unterlagen sehr umfangreich sind. 

IV. Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen im Bereich der Einkommensteuer: 
Erforderlicher Bescheid 

1. Vorläufige Bescheinigung 
(insb. Gemäß §§7i, 11b, 10f EStG), Vorbescheid über grundsätzlich begünstigungsfähige Maßnahmebereiche vor Durchführung des Vorhabens. 

zu beantragen bei 
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege - Steuerstelle-, Postfach 100203, 80076 München, Tel. 089/2114-219 

notwendige Unterlagen 
Baupläne bzw. Tekturpläne, Baugenehmigung bzw. Erlaubnisbescheid 

Erforderlicher Bescheid 

2. Nach Abschluß der Bauarbeiten 
2.1 Bescheinigung für Steuerbegünstigung nach §§7i, 11b, 10f EStG (bei zur Einkunftserzielung oder zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmälern) 

zu beantragen bei 
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege - Steuerstelle-, Postfach 100203, 80076 München, Tel. 089/2114-219 

notwendige Unterlagen 
Antragsformular, Auflistung der Rechnungen, Rechnungen im Original bzw. in gut leserlichen Kopie, Baupläne bzw. Tekturpläne, Erlaubnisbescheid bzw. Baugenehmigung 

Oder 
Erforderlicher Bescheid 

2.2 Bescheinigung für Steuervergünstigung nach §§33 EstG (außergewöhnliche Belastung), bei wirtschaftlich nicht nutzbaren Baudenkmälern 

zu beantragen bei 
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege - Steuerstelle-, Postfach 100203, 80076 München, Tel. 089/2114-219 

notwendige Unterlagen 
Antragschreiben, Foto, Auflistung der Rechnungen, Rechnungen im Original bzw. in gut leserlicher Kopie (auch hinsichtlich Unterhaltskosten wie Heizung, Reinigung, Bewachung usw. möglich) 


ALLGEMEINE STEUERVERGÜNSTIGUNG UNABHÄNGIG VON BAUMASSNAHMEN 
Erforderlicher Bescheid 

Bescheinigung über Denkmaleigenschaft gemäß Art.25 DSchG 

zu beantragen bei 
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege ,Abteilung Inventarisierung, Postfach 100203, 80076 München notwendige Unterlagen formloses Antragsschreiben mit Angabe Baudenkmals:Ortsteil, Gemeinde, Landkreis, Straße und Hausnummer, Anschrift und Telefonnummer des Eigentümers 

Möglich sind Vergünstigungen bei folgenden Steuerarten:

  • Erbschaftssteuer
  • Schenkungssteuer
  • Vermögensteuer
  • Grundsteuer (Entscheidung der Gemeinde)
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